Nur notwendige Daten abfragen, die für die Rückmeldung auf eine Anfrage zwingend notwendig sind. Somit ist meist nur die E-Mail-Adresse als Pflichtfeld zulässig.
Warum? Nach DSGVO dürfen nur Daten erhoben werden, die für den Zweck nötig sind.
Klarstellen, wofür die Daten verwendet werden (z. B. zur Beantwortung einer Anfrage).
Warum? Die Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck genutzt werden.
Deutlich sichtbarer Link zur Datenschutzerklärung in der Nähe des Formulars und Checkbox für die Zustimmung.
Warum? Nutzer müssen über ihre Rechte und den Umgang mit ihren Daten informiert werden.
Die Website (und das Formular) muss HTTPS verwenden.
Warum? Schutz der Datenübertragung vor unbefugtem Zugriff.
Pflichtfelder sind unter der DSGVO erlaubt, aber es gibt dabei wichtige Regeln:
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